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Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek

MRG | Mietrechtsgesetz

Kommentar mit Rechtsprechung

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3358-9

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Dokumentvorschau
Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek - MRG | Mietrechtsgesetz

§ 21 Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben

Thomas Nikodem

Übersicht


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I.
Allgemeines
1
II.
Betriebskosten (Abs 1)
2, 3
A.
Ausgewählte Bestandteile der Betriebskosten
1.
Wasserkosten
4
2.
Kanalräumung, Unratabfuhr und Schädlingsbekämpfung
a)
Kanalräumung
5
b)
Unratabfuhr
6
c)
Schädlingsbekämpfung
7
3.
Kosten für Versicherungen gegen Brandschäden
8
4.
Kosten für Versicherungen gegen andere Schäden
9
5.
In § 22 bestimmte Auslagen für die Verwaltung
III.
Öffentliche Abgaben (Abs 2)
IV.
Fälligstellung und Abrechnung der Bewirtschaftungskosten (Abs 3 und 4)
A.
Jahrespauschalverrechnung
1316
1.
Die Abrechnung
1721
2.
Anforderungen an die Abrechnung
2225
3.
Durchsetzung der Abrechnungspflicht
2628
B.
Einzelverrechnung
29, 30
C.
Keine Weiterverrechnung bei Verjährung

I. Allgemeines

1

In § 21 ist geregelt, welche Ausgaben zu den Betriebskosten zählen und wie mit Bewirtschaftungskosten (Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben), die der Vermieter an Mieter überwälzen möchte, umzugehen ist. In Abs 1 erfolgt eine taxative Aufzählung der Betriebskosten (; , 6 Ob 81/09v).

II. Betriebskosten (Abs 1)

2

Als Betriebskosten gelten vom Vermieter aufgewendete Kosten:

  • für die Versorgung des Hauses mit Wasser aus ein...

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