MRG | Mietrechtsgesetz
2. Aufl. 2022
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§ 19 Antrag und Entscheidung
Übersicht
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I. | Antrag auf Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses (Abs 1) | |
II. | Auftrag zur Vornahme von Erhaltungsarbeiten (Abs 2) | |
III. | Neuberechnung des erhöhten Hauptmietzinses (Abs 3) |
I. Antrag auf Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses (Abs 1)
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Für die Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses ist die Entscheidung des Gerichts oder der Gemeinde notwendig. Der Vermieter, die Gemeinde, in deren Sprengel das Haus liegt (im eigenen Wirkungsbereich), oder ein nach § 6 Abs 2 bestellter Verwalter sind zur Antragstellung berechtigt. In § 19 werden die Voraussetzungen des § 18 für eine Hauptmietzinserhöhung in dem Sinn konkretisiert, als in Abs 1 festgelegt ist, welche Unterlagen bei der Antragstellung vorzulegen sind. Der Antrag auf Hauptmietzinserhöhung muss nicht auf einen konkreten Betrag gerichtet sein, sondern erhält seinen Inhalt durch die in Abs 1 genannten Unterlagen. Sofern sie nicht vorgelegt werden, ist der Erhöhungsantrag unschlüssig (). Dies führt zur Abweisung mittels Sachbeschlusses (). Dem Antrag auf Hauptmietzinserhöhung sind
ein Kostenvoranschlag (in dreifacher Ausfertigung) über die unm...