MRG | Mietrechtsgesetz
2. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 15a Ausstattungskategorien und Kategoriebeträge
Literatur
Lenk, Anmerkungen zu § 7a ETV 2010, immolex 2012, 6; Lenk, Haus- und Wohnungselektrik im Lichte der WRN 2006 und der Klauselentscheidungen (Teil I) ABGB Voll- und Teilausnahmebereich, immolex 2007, 276; Prader/Pittl, Veraltete Elektroleitungen – Auswirkungen auf Mieteransprüche, Zak 2009/22; Stabentheiner, Die miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Teile der Wohnrechtsnovelle 2006 (Teil I), wobl 2006, 241; Stabentheiner, Mietrecht3.
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines | ||
II. | Die Ausstattungskategorien (Abs 1) | ||
A. | Zum Kategoriemerkmal gemeinsame Wärmeversorgungsanlage/Etagenheizung/gleichwertige stationäre Heizung | ||
B. | Zum Kategoriemerkmal Vorraum und Küche (Kochnische) | ||
C. | Zum Kategoriemerkmal Badegelegenheit (Baderaum oder Badenische) | ||
III. | Relevanter Zeitpunkt, Rügeobliegenheit, Frist und Fehlen eines Austattungsmerkmals (Abs 2) | ||
A. | Anzeige-/Rügeobliegenheit | ||
IV. | Der Kategoriebetrag (Abs 3 und 4) |
I. Allgemeines
1
In § 15a sind die vier Ausstattungskategorien (A, B, C und D) festgelegt, in die Wohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG eingeteilt werden. Die Kategorien stammen grundsätzlich aus früheren Fassungen des MRG, in denen ein Kategoriesyst...