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Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek

MRG | Mietrechtsgesetz

Kommentar mit Rechtsprechung

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3358-9

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Dokumentvorschau
Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek - MRG | Mietrechtsgesetz

§ 13 Wohnungstausch

Thomas Nikodem

Übersicht


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I.
Der Tausch und seine Voraussetzungen (Abs 1)
1, 2
II.
Vollzug des Eintritts und Verlust der Wirksamkeit (Abs 2)
3
III.
Haftung, Hauptmietzinserhöhung und Geltendmachung von Ersatz (Abs 3)
46
IV.
Ausnahmen (Abs 4)
7, 8

I. Der Tausch und seine Voraussetzungen (Abs 1)

1

Schließt ein Hauptmieter, der die Wohnung seit mehr als fünf Jahren mietet, aus wichtigen, besonders sozialen, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen mit einem Dritten (Tauschpartner) einen Vertrag über den Tausch ihrer, im selben Gemeindegebiet befindlichen, Mietwohnungen zur angemessenen Befriedigung des beiderseitigen Wohnbedürfnisses (zur Tatbestandserfüllung ist also das Vorhandensein eines Wohnungsbedarfs bei beiden Tauschpartnern erforderlich []) und stimmt der Vermieter dem nicht zu, kann seine Zustimmung unter gewissen Umständen vom Gericht bzw der Gemeinde ersetzt werden. Dies ist der Fall, wenn dem Vermieter der Eintritt des Tauschpartners in den Mietvertrag nach der Lage der Verhältnisse zugemutet werden kann und gegen den Hauptmieter zum Zeitpunkt der Antragstellung weder eine gerichtliche Kündigung, noch eine Klage auf Räumung anhängig ist (zu den Ausnahmen...

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