MRG | Mietrechtsgesetz
2. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 12a Veräußerung und Verpachtung eines Unternehmens
Literatur
Rainer, Aktiengesellschaft und Mietzinsanhebung, immolex 2006, 129; Schober, § 12a Abs 6 MRG ist auf eine Ein-Mann-GmbH nicht anwendbar, Zak 2008/296; Stingl, Mietzinsanhebung § 12a MRG – angemessen, immolex 2005, 108; Stingl, Mietzinsreduktion § 12a MRG, immolex 2005, 113; Würth, Der neue § 12a Abs 1 MRG und sein Verhältnis zu Abs 3, wobl 1995, 73; Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht I22 (2009).
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines | ||
II. | Eintritt in ein Mietverhältnis bei Unternehmensveräußerung (Abs 1) | ||
A. | Veräußerbares Unternehmen | ||
B. | Weitergaberechte | ||
III. | Mietzinsanhebung unter Berücksichtigung der Art der Geschäftstätigkeit (Abs 2) | ||
A. | Berücksichtigung der Art der ausgeübten Tätigkeit | ||
B. | Unwirksamkeit des Hauptmietzinses und getätigte Aufwendungen | ||
IV. | Entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten (Abs 3) | ||
V. | Berücksichtigung, wenn der neue Hauptmieter Erbe des bisherigen wäre oder ist (Abs 4) | ||
VI. | Verpachtung eines im Mietgegenstand betriebenen Unternehmens (Abs 5) | ||
A. | Verpachtung aus wichtigen in der Person des Hauptmieters gelegenen Gründen (Abs 6) | ||
VII. | Zeitpunkt der Ermittlung des zulässigen Hauptmietzinses und Berüc... |