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Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek

MRG | Mietrechtsgesetz

Kommentar mit Rechtsprechung

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3358-9

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Dokumentvorschau
Nikodem/Schneiderbauer/Weinzinger/Winalek - MRG | Mietrechtsgesetz

§ 8 Umfang des Benützungsrechts

Thomas Nikodem

Übersicht


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I.
Gebrauchsrecht des Mieters (Abs 1)
16
II.
Benützung und Veränderung des Mietgegenstandes
7
A.
Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten oder Behebung ernster Schäden
8, 9
B.
Beseitigung einer erheblichen Gesundheitsgefährdung oder zur Durchführung von Veränderungen
10, 11
III.
Anspruch des Mieters auf angemessene Entschädigung (§ 8 Abs 3)
A.
Allgemeines
12, 13
B.
Anspruchsgegner
1416
C.
Der Entschädigungsanspruch
1.
Umfang des Anspruchs
2.
Verjährung

I. Gebrauchsrecht des Mieters (Abs 1)

1

In dieser Bestimmung wird klargestellt, dass der Mieter – klarerweise – berechtigt ist, den Mietgegenstand dem Vertrag gemäß zu gebrauchen und zu benützen. Sie enthält darüber hinaus aber Pflichten des Mieters. Konkret wird aufgezählt, was der Mieter insbesondere zu warten und so instand zu halten hat, dass dem Vermieter und anderen Mietern kein Nachteil entsteht, nämlich den Mietgegenstand und die für den Mietgegenstand bestimmten Einrichtungen. Das sind im Besonderen die

  • Lichtleitungs-,

  • Gasleitungs-,

  • Wasserleitungs-,

  • Beheizungs- (einschließlich zentraler Wärmeversorgungsanlagen) und

  • sanitären Anlagen.

Diese Instandhaltungspflicht gilt nicht zur Behebung von ernsten S...

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