zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 60 Beendigung der Verwaltung durch die Verwaltungsgesellschaft

Othmar Berger

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 60:

Die Bestimmung regelt das Verfahren zum Wechsel der Verwaltungsgesellschaft und zur Beendigung der Verwaltung durch die Verwaltungsgesellschaft und entspricht inhaltlich § 14 Abs. 1 bis 3 InvFG 1993.

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2013/135

EB zu § 60:

Die Änderung des Abs. 1 resultiert aus einer Anpassung an die Bestimmung des § 53 Abs. 4 InvFG 2011.

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2015/115

EB zu § 60 Abs 2:

Stellt klar, dass im Falle einer Unterschreitung des Fondsvermögens unter den gesetzlich vorgesehenen Betrag ab diesem Zeitpunkt die Kündigung seitens der Verwaltungsgesellschaft zulässig ist, aber nicht zwingend taggleich zu erfolgen hat.

Normenüberblick zu § 60 InvFG


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vorläufer-§§ im InvFG 1993
§ 14 Abs 1 bis 3
Europarechtliche Grundlagen
Parallel-§§ in Deutschland
§ 99
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein
s Art 2 Z 35 BGBl I 2015/115 (seit )

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kündigung
A.
Allgemeines
1
B.
Ordentliche Kündigung (Abs 1)
24
C.
Außerordentliche Kündigung (Abs 2)
510
II.
Konzessionsverlust (Abs 3)
1113

I. Kündigung

A. Allgemeines

1

§ 60 Abs 1 und 2 regelt, entsprechend § 14 Abs 1 und 2 InvFG 1993, die Beendigung der Verwaltung von Kapitalanlagefonds d...

Daten werden geladen...