InvFG | Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2016
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1. Abschnitt - Sondervermögen
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77
EB zum 3. Hauptstück (OGAW):
Zum 1. Abschnitt (Sondervermögen): In diesem Abschnitt werden die für OGAW in der Form eines Sondervermögens eigentümlichen Bestimmungen wie Anteilscheine oder die Inhalte des Rechenschaftsberichtes geregelt.