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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Dokumentvorschau
Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 45 Vergütung der Depotbank und der Verwaltungsgesellschaft

Armin Kammel

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 45:

Entspricht § 23 Abs 2 Satz vier bis sechs InvFG 1993.

Normenüberblick zu § 45 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
§ 23 Abs 2 S 4 bis 6
Europarechtliche Grundlagen
Parallel-§§ in Deutschland
§ 79
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

Übersicht


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I.
Vergütungsansprüche der VWG
14
II.
Vergütungsansprüche der Depotbank
57

I. Vergütungsansprüche der VWG

1

Der VwGes ist von der Depotbank die für die Verwaltung (des jeweiligen Investmentfonds) zustehende Vergütung ebenso zu bezahlen wie die mit dieser Verwaltung zusammenhängenden Aufwendungen. Dies erfolgt zu Lasten der für den jeweiligen Investmentfonds geführten Konten. Diese Vergütung bzw die Aufwendungen müssen in den Fondsbestimmungen gemäß § 53 Abs 3 Z 5 enthalten sein, wobei in der Praxis typischerweise Maximalwerte (sowohl aus Praktikabilitäts- als auch aus Anlegerschutzgründen) angeführt werden. Diesbezüglich trifft die Depotbank die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung dieser ...

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