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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Dokumentvorschau
Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 44a Informationspflichten der Depotbank

Armin Kammel

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2015/115

EB zu § 44a:

Setzt teilweise Art. 26a der Richtlinie 2009/65/EG um.

Normenüberblick zu § 44a InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
Europarechtliche Grundlagen
Art 26a
Parallel-§§ in Deutschland
§ 69 Abs 3
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein
s Art 2 Z 30 BGBl I 2015/115 (seit 17./)

Übersicht


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I.
Zurverfügungstellung von Informationen durch die Depotbank (Abs 1)
14
II.
Pflicht zur Informationsübermittlung durch die FMA (Abs 2)
5, 6

I. Zurverfügungstellung von Informationen durch die Depotbank (Abs 1)

1

Um sicherzustellen, dass die FMA ihren aufsichtsbehördlichen Verpflichtungen im Rahmen der Vollziehung des InvFG nachkommt, wird durch Abs 1 die Depotbank verpflichtet, der FMA alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie im Rahmen der Ausübung der Depotbankfunktion erh...

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