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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 42a Übertragung von Aufgaben der Depotbank an Dritte

Armin Kammel

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2015/115

EB zu § 42:

Setzt Art. 22a der Richtlinie 2009/65/EG um.

Normenüberblick zu § 42a InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
Europarechtliche Grundlagen
Art 22a
Parallel-§§ in Deutschland
§§ 73, 77
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein
s Art 2 Z 26 BGBl I 2015/115 (seit 17./)

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundsätzliches Verbot der Aufgabenübertragung (Abs 1)
1, 2
II.
Konditionale Aufgabenübertragung: Verwahrung des OGAW-Vermögens
3
A.
Voraussetzungen bei der Depotbank (Abs 2)
4
B.
Anforderungen an den Dritten (Abs 3)
5, 6
C.
Spezifische Drittlandsanforderungen (Abs 4)
7, 8
D.
Weiterübertragung von Aufgaben (Abs 5)
9
III.
Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme (Abs 6)

I. Grundsätzliches Verbot der Aufgabenübertragung (Abs 1)

1

Im Zuge von UCITS V kam es zu Verschärfungen der Regelungen betreffend die Aufgabendelegation durch die Depotbank. Ein Ausfluss dessen ist das weitgehende Verbot der Aufgabenübertragung an Dritte. Davon umfasst sind gemäß Abs 1 die Pflicht...

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