Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 41 Anforderungen an die Depotbank

Armin Kammel

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 41:

Setzt Art. 23 der Richtlinie 2009/65/EG um und entspricht inhaltlich § 23 Abs 1 zweiter und dritter Satz InvFG 1993.

EB zu § 41 Abs 1:

Setzt Art. 23 Abs 1 bis 3 der Richtlinie 2009/65/EG um und entspricht inhaltlich § 23 Abs 1 zweiter bis fünfter Satz InvFG 1993.

EB zu § 41 Abs 2:

Setzt Art. 5 Abs 4 dritter Unterabs. der Richtlinie 2009/65/EG um. Die FMA kommt diesem Prüfungsauftrag ausreichend nach, wenn sie die geforderte Erfahrung in Bezug auf den Typ der zu verwahrenden Fonds bei zwei Geschäftsleitern festgestellt hat.

EB zu § 41 Abs 3:

Setzt Art. 23 Abs 4 der Richtlinie 2009/65/EG um.

EB zu § 41 Abs 4:

Setzt Art. 23 Abs 5 der Richtlinie 2009/65/EG um. Der Verweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Herkunftmitgliedstaat des OGAW schließt auch Vorschriften des Abgabenrechtes ein.

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2015/115

EB zum Entfall des § 41 Abs 4:

Der Entfall der Vereinbarung zwischen Verwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle korrespondiert mit dem Entfall von Art. 23 Abs. 5 und 6 der Richtlinie 2009/65/EG.

Normenüberblick zu § 41 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
§ 23 Abs 1 S 2 bis 5
Europarechtliche Grundlagen
Abs 1 = Art ...

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