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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

Print-ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 39 Erfordernis der Depotbank

Armin Kammel

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

Setzt Art. 22 Abs. 1der Richtlinie 2009/65/EG um und entspricht § 6 Abs. 6 InvFG 1993. Es wird festgelegt, dass das Vermögen eines OGAW von der Depotbank zu verwahren ist.

Normenüberblick zu § 39 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
§ 6 Abs 6
Europarechtliche Grundlagen
Art 22 Abs 1
Parallel-§§ in Deutschland
§ 68 Abs 1 und § 71
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

Übersicht


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I.
Grundlegendes Erfordernis Depotbank
15
II.
Allgemeiner Regelungszweck
68
III.
Verwahrung der Anteilscheine
911
IV.
Ausgabe von Anteilscheinen
1215

I...

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