Suchen Hilfe
Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

Print-ISBN: 978-3-7073-3367-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 23 Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten

Christian Rabl

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 23:

Setzt Art. 18 der Richtlinie 2010/43/EU um. Verwaltungsgesellschaften müssen über angemessene Verfahren verfügen, um bei unvermeidlichen Interessenkonflikten eine faire Behandlung der OGAW zu gewährleisten. Verwaltungsgesellschaften haben sicherzustellen, dass in einem solchen Fall die Geschäftsleitung oder eine andere zuständige interne Stelle unverzüglich informiert wird, damit sie alle zur Gewährleistung einer fairen Behandlung des OGAW und seiner Anteilinhaber notwendigen Entscheidungen treffen kann (so auch Erwägungsgrund 15 der Richtlinie 2010/43/EU).

EB zu § 23 Abs 1:

Setzt Art. 18 Abs. 1 erster Unterabs. der Richtlinie 2010/43/EU um.

EB zu § 23 Abs 2:

Setzt Art. 18 Abs. 1 zweiter Unterabs. der Richtlinie 2010/43/EU um.

EB zu § 23 Abs 3:

Setzt Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2010/43/EU um.

EB zu § 23 Abs 3 Z 1:

Setzt Art. 18 Abs. 2 Buchstabe a der Richtlinie 2010/43/EU um.

EB zu § 23 Abs 3 Z 2:

Setzt Art. 18 Abs. 2 Buchstabe b der Richtlinie 2010/43/EU um.

Normenüberblick zu § 23 InvFG


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vorläufer-§§ im InvFG 1993
§ 2 Abs 12 Z 2 und Abs 14 Z 3
Europarechtliche Grundlagen
Art 18 Organisations-DRL
Par...

Daten werden geladen...
Feedback

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden