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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 17c Grundsätze der Vergütungspolitik

Ingrid Korenjak

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2015/115

EB zu § 17c:

Abs. 1 und 2 setzen Art. 14b Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2009/65/EG um. Unter den in Abs. 1 Z 18 genannten freiwilligen Altersversorgungsleistungen wird es sich nicht um Leistungen aus einer kollektiven betrieblichen Altersvorsorgezusage (insbesondere einer Pensionskassenleistung oder Leistung aus einer betrieblichen Kollektivversicherung) handeln. Mit der Verordnungsermächtigung in Abs. 3 soll der FMA in Anlehnung an § 11 Abs. 3 AIFMG die Möglichkeit gegeben werden, hinreichend bestimmt und verbindlich die europäischen Gepflogenheiten – wie beispielsweise die von ESMA zu fassenden Leitlinien – in Bezug auf die Mitarbeiterkategorien gemäß § 17a Abs. 1, auf welche die Vergütungspolitik und -praxis jedenfalls anzuwenden ist, die Kriterien zur Prüfung der erheblichen Bedeutung einer Verwaltungsgesellschaft sowie die in § 17c Abs. 1 genannten Grundsätze der Vergütungspolitik zu normieren.

Normenüberblick zu § 17c InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
Europarechtliche Grundlagen
Abs 1 und 2 = Art 14b Abs 1 und 3; Abs 3 = Art 14a Abs 4
Parallel-§§ in Deutschland
§ 37
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein
s Art 2 Z 1...

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