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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Dokumentvorschau
Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 197 Sprachliche Gleichbehandlung

Iris Leixner

Normenüberblick zu § 197 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
§ 48a
Europarechtliche Grundlagen
Parallel-§§ in Deutschland
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

1

Die Bestimmung hat ihre Grundlage in Art 7 B-VG. Eine unionsrechtliche Vorgabe im Zusammenhang mit der OGAW-RL existiert nicht; die zahlreiche EuGH-Rsp zur Gleichbehandlung von Mann und Frau erscheint im konkreten Zusammenhang nicht relevant. Die Regelung für die sprachliche Gleichbehandlung findet sich tatsächlich in zahlreichen Bundesgesetzen, so auch schon im InvFG 1993, und resultiert praktisch aus den Legistischen Richtlinien des BKA-VD.

2

Die praktische Bedeutung für das InvFG 2011 ergibt sich lediglich im Zusammenhang mit den Begriffen des Geschäftsleiters und des Anlegers bzw Anteilsinhabers sowie des Kunden.

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