InvFG | Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2016
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§ 191 Verstöße gegen das BWG
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77
EB zu § 189–192:
Setzt Art. 99 der Richtlinie 2009/65/EG um.
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2013/184
EB zu § 191:
Redaktionelle Anpassung aufgrund der teilweisen Neustrukturierung der Strafbestimmungen im BWG.
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2015/115
EB zu § 191:
Der Katalog der Verstöße gegen das BWG wird angepasst.
Normenüberblick zu § 191 InvFG
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Vorläufer-§§ im InvFG 1993 | – | |||
Europarechtliche Grundlagen | Art 99 | |||
Parallel-§§ in Deutschland | – | |||
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen? | Ja | ☒ | Nein | ☐ |
s Art 2 Z 53 BGBl I 2015/115 (seit 17./) |
1
Zu den europarechtliche Grundlagen s § 189 Rz 1. Zum Rechtsschutz s § 190 Rz 2.
2
§ 191 hatte keine Vorgängerbestimmung im InvFG 1993, insofern unterscheidet sich diese Sanktionsnorm von den § 189–190. § 191 stellt außerdem aufgrund dessen, dass das Investmentgeschäft nach § 1 Abs 1 Z 13 BWG ein Bankgeschäft ist und die VwGes daher über eine Konzession als Spezial-Kreditinstitute nach dem BWG verfügen, ein österreichisches Spezifikum dar.
3
Der Gesetzgeber verweist bereits in § 10 Abs 6 (der iVm § 3 Abs 4 BWG zu lesen ist) auf zahlreiche Normen des BWG; in § 191 wird der Kreis der auf die VwGes anwendbaren Vorschriften des BWG auch auf die darin a...