InvFG | Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2016
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§ 188 Anwendung auf ausländische Kapitalanlagefonds
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2013/135
EB zu § 188:
Die Erlassung des AIFMG soll zum Anlass genommen werden, die steuerliche Behandlung von Investmentfonds an die geänderten regulatorischen Rahmenbedingungen anzupassen und die Besteuerung ausländischer Investmentfonds den Vorgaben des Unionsrechts entsprechend neu zu regeln.
[…]
Auch die Besteuerung ausländischer Kapitalanlagefonds soll angepasst werden. Abweichend von der bisherigen Rechtslage soll bei der Definition des ausländischen Kapitalanlagefonds zunächst formal angeknüpft werden. Daher sollen OGAW und AIF, ausgenommen AIF in Immobilien, unabhängig von der Rechtsform generell als ausländische Kapitalanlagefonds eingestuft werden.
Darüber hinaus soll für ausländische Strukturen, die keine AIF oder OGAW sind, eine materiellwirtschaftliche Anknüpfung zur Verhinderung von Gestaltungsmodellen in Niedrigsteuerländern greifen. Jeder einem ausländischen Recht unterstehende Organismus, dessen Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist, soll unabhängig von der Rechtsform als ausländischer Kapitalanlagefonds einge...