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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 11 Anlegerbeschwerden

Alexander Grau

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 11:

Setzt Art. 6 der Richtlinie 2010/43/EU um. Verwaltet eine Verwaltungsgesellschaft einen OGAW, der in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist, so hat die Verwaltungsgesellschaft geeignete Verfahren und Vorkehrungen zu beschließen und einzurichten, um mit Anlegerbeschwerden umzugehen, wie etwa durch geeignete Bestimmungen im Rahmen der Vertriebsmodalitäten oder durch die Bereitstellung einer Anschrift im Herkunftsmitgliedstaat des OGAW, wobei eine Anschrift der Verwaltungsgesellschaft selbst im Aufnahmemitgliedstaat nicht erforderlich ist. Die Verwaltungsgesellschaft hat ferner geeignete Verfahren und Vereinbarungen vorzusehen, um Informationen auf Antrag der Öffentlichkeit oder der zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats des OGAW bereitzustellen, wie etwa durch Benennung einer Kontaktperson unter ihren Mitarbeitern, die für die Behandlung von Anträgen auf Bereitstellung von Informationen zuständig ist. Eine Pflicht zur Errichtung einer Zweigstelle im Herkunftmitgliedstaat des OGAW entsteht dadurch nicht (in diesem Sinne auch Erwägungsgrund 19 der Richtlinie 2009/65/EG). Nach Auffassung der Kommiss...

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