InvFG | Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2016
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§ 184
Kostenloses Zur-Verfügung-Stellen von Prospekten, Rechenschaftsbericht und Halbjahresbericht
§ 184. >Dem potenziellen Erwerber eines ausländischen Kapitalanlagefondsanteils sind vor Vertragsabschluss sowie dem interessierten Anteilinhaber aber auch der Prospekt in der jeweils geltenden Fassung, der zuletzt veröffentlichte Rechenschaftsbericht und der anschließende Halbjahresbericht, sofern er veröffentlicht ist, kostenlos und in deutscher Sprache, zur Verfügung zu stellen.
[BGBl I 2011/77]
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2013/135
EB zu § 184:
Entspricht § 38 InvFG 1993. Mangels Erfordernisses für einen vereinfachten Prospekt bzw. Kerninformationsdokument wird eine sprachliche Reduktion vorgenommen.