Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 179

Bollenberger/Kellner

Maßgeblicher deutscher Wortlaut

§ 179. Die Veröffentlichungen, Werbeschriften und die maßgeblichen Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen; der deutsche Wortlaut ist maßgeblich.

[BGBl I 2011/77]

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2013/135

EB zu § 179:

Entspricht § 28 InvFG 1993.

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