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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Dokumentvorschau
Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 172 Derivative Produkte

Harald Kornfeld

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 172:

Entspricht inhaltlich § 23e InvFG 1993.

Normenüberblick zu § 172 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
§ 23e
Europarechtliche Grundlagen
Parallel-§§ in Deutschland
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Derivative Produkte
2, 3
III.
Absicherungszweck
4, 5

I. Allgemeines

1

Die allgemeinen Veranlagungsbestimmungen des 2. Teiles des InvFG gelten gemäß § 168 S 2 auch für Derivate sinngemäß, soweit sich aus den § 168–174 nichts anderes ergibt. Zusätzlich zu den allgemeinen Veranlagungsbestimmungen ist daher die spezielle Beschränkung des § 172 auf Absicherungszwecke beim Erwerb derivativer Produkte für PIF im Rahmen der Verwaltung von PIF zu berücksichtigen. Auch die Fondsbestimmungen und die Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG des PIF müssen den Einsatz von Derivaten zu spekulativen Zwecken ausschließen, wenn sie den Erwerb bestimmter Typen derivativer Produkte zulassen.

II. Derivative Produkte

2

Derivative Produkte, die für PIF erworben werden dürfen, sind diejenigen abgeleiteten Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger ...

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