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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 167 Anwendbare Bestimmungen

Armin Kammel

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 167:

Es wird mittels Verweis festgelegt, inwieweit die Bestimmungen des 2. Teiles dieses Bundesgesetzes auf Andere Sondervermögen anzuwenden sind. Besonderheiten der Anderen Sondervermögen im Vergleich zu den allgemeinen Regelungen für Kapitalanlagefonds nach dem InvFG 1993 werden hiebei übernommen.

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2015/115

EB zum Entfall des § 167 Abs 5:

Da andere Sondervermögen jedenfalls AIF sind, ist die Qualifikation der Geschäftsleiter bereits nach den Bestimmungen des AIFMG zu prüfen. Die Bestimmung im InvFG 2011 ist daher nicht mehr erforderlich und sollte entfallen.

Normenüberblick zu § 167 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
§ 20a
Europarechtliche Grundlagen
Parallel-§§ in Deutschland
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein
s Art 2 Z 45 BGBl I 2015/115 (seit )

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