InvFG | Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 167 Anwendbare Bestimmungen
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77
EB zu § 167:
Es wird mittels Verweis festgelegt, inwieweit die Bestimmungen des 2. Teiles dieses Bundesgesetzes auf Andere Sondervermögen anzuwenden sind. Besonderheiten der Anderen Sondervermögen im Vergleich zu den allgemeinen Regelungen für Kapitalanlagefonds nach dem InvFG 1993 werden hiebei übernommen.
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2015/115
EB zum Entfall des § 167 Abs 5:
Da andere Sondervermögen jedenfalls AIF sind, ist die Qualifikation der Geschäftsleiter bereits nach den Bestimmungen des AIFMG zu prüfen. Die Bestimmung im InvFG 2011 ist daher nicht mehr erforderlich und sollte entfallen.
Normenüberblick zu § 167 InvFG
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vorläufer-§§ im InvFG 1993 | § 20a | |||
Europarechtliche Grundlagen | – | |||
Parallel-§§ in Deutschland | – | |||
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen? | Ja | ☒ | Nein | ☐ |
s Art 2 Z 45 BGBl I 2015/115 (seit ) |
Literatur
Kammel, Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) & Co. – Eine erste Bestandsaufnahme, ÖBA 2013, 483; Kammel, UCITS IV – ein weiterer Meilenstein im europäischen Investmentfondsrecht? ÖBA 2009, 565; Kammel/Schredl, Praktischer Materialienband – InvFG 2011 und AIFM-Rahmenwerk2 (2013); Kammel/Schredl, Das InvFG 2011 – Richtungsweis...