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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Dokumentvorschau
Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 165 Anzeigepflicht

Armin Kammel

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 165:

Entspricht § 22 Abs 5 InvFG 1993.

Normenüberblick zu § 165 InvFG


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vorläufer-§§ im InvFG 1993
§ 22 Abs 5
Europarechtliche Grundlagen
Parallel-§§ in Deutschland
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Erfordernis der Anzeige
14
II.
Incoming-Plattform der FMA
57

I. Erfordernis der Anzeige

1

Mit § 165 wird eine dem österreichischen Investmentfondsrecht an sich schon lange bekannte Verpflichtung fortgeschrieben, nämlich dass VwGes der FMA sowie der OeNB alle aufgelegten und geschlossenen Spezialfonds auf Halbjahresbasis zu melden haben, und zwar „unverzüglich jeweils nach dem 30. Juni und 31. Dezember“ eines Jahres (§ 165 S 1). Die Ratio dieser Bestimmung ist, der FMA eine wirksame Beaufsichtigung iSd § 164 Abs 8 zu ermöglichen, da Gründung, Auflösung und Verschmelzung von Spezialfonds keiner Genehmigung der FMA bedürfen.

2

Die halbjährliche Anzeige wird mittels Sammelaufstellung vorgenommen (S 1). Sie hat die Bezeichnung ...

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