InvFG | Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2016
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§ 8 Eigenmittel
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77
EB zu § 8:
Setzt Art. 6, 7 und 10 der Richtlinie 2009/65/EG um. Die laufenden Eigenmittelanforderungen werden hier festgelegt.
EB zu § 8 Abs 1:
Setzt Art. 10 Abs. 1 zweiter Unterabs. und Art. 7 Abs. 1 Buchstabe a Nummer iii der Richtlinie 2009/65/EG um.
EB zu § 8 Abs 2:
Setzt Art. 7 Abs. 5 Buchstabe d in Verbindung mit Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2009/65/ EG um.
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2013/184
EB zu § 8 Abs 2:
Redaktionelle Anpassung.
Normenüberblick zu § 8 InvFG
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Vorläufer-§§ im InvFG 1993 | – | |||
Europarechtliche Grundlagen | Art 6, 7 und 10 | |||
Parallel-§§ in Deutschland | § 25 | |||
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen? | Ja | ☐ | Nein | ☒ |
Übersicht
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I. | Normzweck und Kontext | ||
II. | Erhaltung des Anfangskapitals (Abs 1) | ||
A. | Tatbestand | ||
B. | Rechtsfolgen | ||
III. | Zusätzliches Eigenmittelerfordernis (Abs 2) | ||
A. | Tatbestand | ||
B. | Rechtsfolgen |
I. Normzweck und Kontext
1
Ausreichende Eigenmittel der VwGes sind Voraussetzung für die Erteilung der Konzession (Anfangskapital gemäß § 6 Abs 2 Z 5). § 8 bestimmt nun erstens, dass die Eigenmittel der VwGes auch zu keinem späteren Zeitpunkt unter das Anfangskapital sinken dürfen (Abs 1); zweitens schafft § 8 ein zusätzliches Eigenmittelerfo...