Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 162a

Armin Kammel

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2013/135

EB zu § 162a:

Diese Bestimmung enthält einen Generalverweis auf das AIFMG. Um etwaige Widersprüche zu vermeiden, wird aus Gründen der Rechtssicherheit klargestellt, dass die Bestimmungen der §§ 163 bis 174 nach Maßgabe des AIFMG Anwendung finden. Grundsätzlich ist stets jene Bestimmung maßgeblich, welche detaillierter, genauer, dem Anlegerschutz dienlicher oder strenger ist.

Normenüberblick zu § 162a InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
Europarechtliche Grundlagen
Umsetzung der AIFM-RL für InvFG-AIF
Parallel-§§ in Deutschland
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

Übersicht


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I.
Normanwendung nach Maßgabe des AIFMG
15
II.
Kriterien zur Ermittlung der anzuwendenden Bestimmungen
69

I. Normanwendung nach Maßgabe des AIFMG

1

Mit der Novellierung des InvFG aufgrund der nationalen Implementierung des A...

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