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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 162a

Armin Kammel

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2013/135

EB zu § 162a:

Diese Bestimmung enthält einen Generalverweis auf das AIFMG. Um etwaige Widersprüche zu vermeiden, wird aus Gründen der Rechtssicherheit klargestellt, dass die Bestimmungen der § 163 bis 174 nach Maßgabe des AIFMG Anwendung finden. Grundsätzlich ist stets jene Bestimmung maßgeblich, welche detaillierter, genauer, dem Anlegerschutz dienlicher oder strenger ist.

Normenüberblick zu § 162a InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
Europarechtliche Grundlagen
Umsetzung der AIFM-RL für InvFG-AIF
Parallel-§§ in Deutschland
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

Übersicht


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I.
Normanwendung nach Maßgabe des AIFMG
15
II.
Kriterien zur Ermittlung der anzuwendenden Bestimmungen
69

I. Normanwendung nach Maßgabe des AIFMG

1

Mit der Novellierung des InvFG aufgrund der nationalen Implementierung des AI...

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