InvFG | Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2016
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S. 13082. Abschnitt - Europäische und Internationale Zusammenarbeit
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77
EB zum 2. Abschnitt (Europäische und internationale Zusammenarbeit):
In diesem Abschnitt wird die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden in anderen Mitgliedstaaten und in Drittstaaten sowie mit den Europäischen Aufsichtsbehörden, insbesondere der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) mit dem Europäischen Ausschuss für systemische Risken (ESRB) geregelt.