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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Dokumentvorschau
Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 156 Informationen der FMA über Maßnahmen im Zusammenhang mit Master-Feeder-Fonds

Alexander Grau

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 156:

Setzt Art. 67 Abs. 1 der Richtlinie 2009/65/EG um. Wird die FMA als zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des Master-OGAW über Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Master-OGAW informiert oder stellt sie fest, dass der Master-OGAW gegen die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes verstößt, so kann sie gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass die Anteilinhaber des Master-OGAW entsprechend informiert werden (so auch Erwägungsgrund 57 der Richtlinie 2009/65/EG).

Normenüberblick zu § 156 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
Europarechtliche Grundlagen
Art 67 Abs 1
Parallel-§§ in Deutschland
§ 177 Abs 1
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

Übersicht


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I.
Hintergrund
1, 2
II.
Tatbestand
A.
„und/oder“
3
B.
Mitzuteilende Vorgänge
47
C.
Unterrichtung des Feeder-OGAW
8
D.
Information der weiteren Anteilsinhaber
9
III.
Rechtsfolgen

I. Hintergrund

1

§ 156 hat keine Entsprechung im alten InvFG 1993. Er beruht großteils auf Art 67 Abs 1 OGAW-RL, welcher die Aufsichtsbehörde verpflichtet, den Feeder-OGAW von bestimmten Vorgängen zu unterricht...

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