InvFG | Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2016
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2. Abschnitt - Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77
EB zum 2. Abschnitt:
Im zweiten Abschnitt werden die laufenden Aufsichtsanforderungen, die zusätzlich zu den Konzessionsanforderungen von der Verwaltungsgesellschaft zu erfüllen sind, geregelt. Darunter fallen sowohl laufende Eigenmittelanforderungen als auch Organisationsanforderungen und Wohlverhaltensregeln. Die detaillierten Regelungen geben die Durchführungsrichtlinie der Europäischen Kommission (Richtlinie 2010/43/EU) wieder. Der Inhalt ist an jene der Richtlinie 2006/73/EG teilweise angelehnt, daher wurde soweit möglich auch eine Anlehnung an den Text des WAG 2007 vorgenommen. Von einem bloßen Verweis auf die entsprechenden Bestimmungen wurde jedoch abgesehen, weil erstens eine solche Verweistechnik auf EU-Ebene auch nicht gewählt wurde, zweitens im Falle einer Novelle der zugrunde liegenden EU-Richtlinien dies möglicherweise zu einem Auseinanderlaufen der Texte und damit zu einem vermehrten neuerlichen innerstaatlichen legistischen Anpassungsbedarf (WAG 2007 und InvG 2010 anstatt nur eines von beiden) führen würde, und drittens die Richtlinientexte zwar ähnlich, aber nicht iden...