Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 150 Veröffentlichungen

Alexander Grau

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 150:

Setzt Art. 99 Abs. 3 der Richtlinie 2009/65/EG um. Die Richtlinie sieht, wie auch andere EU-Richtlinien im Finanzmarktbereich, als wirksame Aufsichtsmaßnahme auch die Information der Öffentlichkeit mittels Veröffentlichung einer Sanktion oder Aufsichtsmaßname vor. Dies hat vor allem präventiven Charakter. Die Bestimmung orientiert sich an den Vorgaben und Bedingungen der Richtlinie und ist in ihrer konkreten Ausgestaltung den §§ 64 Abs. 8 ff ZaDiG und § 92 Abs. 11 und § 94 Abs. 4 WAG 2007 nachgebildet.

EB zu § 150 Abs 1:

Setzt Art. 99 Abs. 3 der Richtlinie 2009/65/EG um und regelt die Befugnisse der FMA, bestimmte Maßnahmen auch zu veröffentlichen. Es geht dabei konkret um Maßnahmen, die für die Kunden und potentiellen Kunden von großem Interesse sind. Eine Veröffentlichung ist nur dann zulässig, wenn „nach Art und Schwere des Verstoßes eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf die möglichen Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig“ ist. Die Richtlinie gibt die Kriterien der Verhältnismäßigkeit genau vor. Es kann nach Lage des Falles erforderlich sein, die konkreten Informationen ...

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