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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Dokumentvorschau
Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 144 Kostenbestimmung

Alexander Grau

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 144:

Kostenbestimmung.

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2013/135

EB zu § 144:

Die Zuordnung der Verwaltungsgesellschaften zum Rechnungskreis 3 soll mit wirksam werden und bedingt eine geänderte Kostenbestimmung, die § 90 WAG 2007 nachgebildet wurde.

Normenüberblick zu § 144 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
Europarechtliche Grundlagen
Parallel-§§ in Deutschland
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

Übersicht


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I.
Übersicht, Kontext
13
II.
Relevante Aufsichtskosten
4, 5
III.
Kostenersatzpflichtige („Kostenpflichtige“)
6, 7
IV.
Aufteilung und Vorschreibung der Kosten
811

I. Übersicht, Kontext

1

§ 144 trifft nähere Bestimmungen zu der in § 19 FMABG vorgesehenen Überwälzung der Aufsichtskosten auf die Beaufsichtigten. Diese wird vom VfGH grundsätzlich für zulässig erachtet.

2

Abs 1 bestimmt, an welchen Aufsichtskosten sich VwGes iSd InvFG 2011 beteiligen müssen und welche VwGes kostenersatzpflichtig sind. Abs 2 regelt die Aufteilung der Kosten auf die kostenersatzpflichtigen VwGes sowie die Vorschreibung der Beiträge.

3

§ 144 wurde im Zuge der Erlassung des AIFMG novelliert. Die Stammfassung, die bloß einen pauschalen Verweis ...

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