InvFG | Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2016
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5. Abschnitt - Vertrieb von OGAW-Anteilen in anderen Mitgliedstaaten als dem Zulassungsstaat des OGAW
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77
EB zum 5. Abschnitt (Vertrieb von OGAW-Anteilen in anderen Mitgliedstaaten als dem Zulassungsstaat des OGAW):
In diesem Abschnitt wird das Verfahren betreffend den Vertrieb von in Österreich bewilligten OGAW-Anteilen in anderen Mitgliedstaaten und der Vertrieb von in anderen Mitgliedstaaten bewilligten OGAW-Anteilen in Österreich geregelt.