InvFG | Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2016
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§ 138 Zeitpunkt und Art der Bereitstellung von Prospekt, KID und Rechenschaftsberichten für die Anleger
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77
EB zu § 138:
Setzt Art. 75 und 80 der Richtlinie 2009/65/EG um.
EB zu § 138 Abs 1:
Setzt Art. 80 Abs. 1 und 3 sowie Art. 60 Abs. 1 zweiter Unterabs. zweiter Satz und Art. 75 Abs. 1 der Richtlinie 2009/65/EG um. Im Rahmen des Direktvertriebes durch die Verwaltungsgesellschaft hat diese den Anlegern das KID kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das Kundeninformationsdokument ist den Anlegern kostenlos und rechtzeitig vor der Zeichnung des OGAW als eigenständiges Dokument zur Verfügung zu stellen, damit sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. Dieses Kundeninformationsdokument hat ausschließlich Angaben zu enthalten, die für solche Entscheidungen wesentlich sind. Das Kundeninformationsdokument ist hinsichtlich seines Aufbaus und Inhaltes für den Anleger EU-rechtlich vollständig harmonisiert, um einen angemessenen Anlegerschutz und eine gute Vergleichbarkeit zu gewährleisten (so auch Erwägungsgrund 59 der Richtlinie 2009/65/EG).
EB zu § 138 Abs 2:
Setzt Art. 80 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2009/65/EG um. Werden die OGAW-Anteile nur über In...