InvFG | Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2016
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2. Abschnitt - Prospekt und Informationen für die Anleger
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77
EB zum 2. Abschnitt (Prospekt und Informationen für die Anleger):
Dieser Abschnitt regelt die inhaltlichen Anforderungen an Prospekt und individuelle und punktuelle Informationspflichten.