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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Dokumentvorschau
Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 129 Angebot von Anteilen

Markus Heidinger

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 129:

Regelt die konkreten Voraussetzungen für das Angebot von OGAW-Anteilen, wobei zusätzlich zur Bewilligung des OGAW durch die FMA noch bestimmte Verfahren betreffend die Prospektveröffentlichung und -hinterlegung einzuhalten sind.

EB zu § 129 Abs 1:

Entspricht § 6 Abs. 1 S 1 und 2 InvFG 1993. Von dieser Bestimmung ist der Regelungsinhalt von § 138 zu unterscheiden. Hier wird geregelt, unter welchen Bedingungen das öffentliche Angebot von OGAW-Anteilen erfolgen darf. § 138 regelt, welche Informationen und Unterlagen dem einzelnen Anleger vor dessen Erwerb seiner OGAW-Anteile zur Verfügung zu stellen sind. Die Anforderungen gelten grundsätzlich nur für ein öffentliches Angebot im EWR (siehe auch § 4).

Normenüberblick zu § 129 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
Abs 1 = § 6 Abs 1 S 1 und 2; Abs 2 = § 6 Abs 3
Europarechtliche Grundlagen
Abs 3 = Art 99; näher Rz 1
Parallel-§§ in Deutschland
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

Übersicht


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I.
Allgemeines
A.
Europarechtliche Grundlagen
1
B.
Normzweck und Anwendungsbereich
2
C.
Normadressaten
3
II.
Die Regelungen im Einzelnen
A.
Die Bedingungen des Angebots von OGAW-Anteilen (Abs 1)
4
B.
Die Übermittlung der Un...

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