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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 128 Werbung für OGAW-Anteile

Markus Heidinger

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 128:

Setzt Art. 77 der Richtlinie 2009/65/EG um und entspricht inhaltlich weitgehend § 43 InvFG 1993. Die Bestimmung legt besondere Anforderungen für die Werbung im Zusammenhang mit OGAW-Anteilen fest. Sie verdrängt insoweit § 4 KMG. Im Rahmen des Vertriebes von OGAW-Anteilen durch Dritte ist zusätzlich § 41 WAG 2007 anzuwenden. Der Begriff der Werbung oder des Marketing ist synonym zu verstehen und im einschlägigen EU-Finanzmarktrecht nicht eigens definiert. Lediglich in der wettbewerbsrechtlichen kodifizierten Werberichtlinie (Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung, ABl. Nr. L 376 vom , S. 21) findet sich eine Definition, nicht aber im die vorgenannte Richtlinie umsetzenden UWG. Die Werberichtlinie definiert „Werbung“ als jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, zu fördern. Diese Definition findet sich so im Wesentlichen auch bereits in der einschlägigen Literatur (siehe Heidinger/Paul, Kommentar zum Inv...

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