Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 115 Bewilligung der Verschmelzung eines in Österreich bewilligten übertragenden OGAW

Thomas Talos/Stephen Strass

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 115:

Setzt Art. 39 der Richtlinie 2009/65/EG um. Die Aufsichtsbehörde des übertragenden OGAW leitet und koordiniert auf behördlicher Ebene das Genehmigungsverfahren, um sicherzustellen, dass die Interessen der Anteilinhaber, die faktisch den OGAW wechseln, gebührend geschützt werden. Die Aufsichtsbehörde des übernehmenden OGAW, sofern es sich dabei um unterschiedliche Mitgliedstaaten und somit unterschiedliche Behörden handelt, ist jedoch von der Aufsichtsbehörde des übertragenden OGAW entsprechend einzubinden. Dies dient vor allem auch der Wahrung der Interessen der Anleger. Gehen bei einer Verschmelzung mehrere OGAW mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedstaaten auf, so müssen die zuständigen Behörden jedes einzelnen übertragenden OGAW die Verschmelzung in enger Zusammenarbeit, die auch einen geeigneten Informationsaustausch umfasst, genehmigen (so auch Erwägungsgrund 29 der Richtlinie 2009/65/EG).

EB zu § 115 Abs 1:

Setzt Art. 39 Abs. 1 und Abs. 2 1. Unterabsatz der Richtlinie 2009/65/EG um. Der übertragende OGAW hat sämtliche Unterlagen an die FMA z...

Daten werden geladen...