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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Dokumentvorschau
Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 112 Überwachung des Master-OGAW durch die Verwaltungsgesellschaft des Feeder-OGAW

Markus Kellner

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 112:

Setzt Art. 65 der Richtlinie 2009/65/EG um.

EB zu § 112 Abs 1:

Setzt Art. 65 Abs. 1 der Richtlinie 2009/65/EG um.

EB zu § 112 Abs 2:

Setzt Art. 65 Abs. 2 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Normenüberblick zu § 112 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
Europarechtliche Grundlagen
Art 65
Parallel-§§ in Deutschland
§ 176 Abs 1 und 2
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

Übersicht


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I.
Überwachungspflicht der Feeder-VwGes (Abs 1)
13
II.
Provisionen und Gebühren (Abs 2)
46
III.
Strafbestimmungen
7

I. Überwachungspflicht der Feeder-VwGes (Abs 1)

1

Master-Feeder-Strukturen führen zu einer besonderen Ausgestaltung der Pflichten der Feeder-VwGes: Durch die Anlage nahezu aller Vermögenswerte des Feeder-OGAW in seinen Master-OGAW ist die Tätigkeit der Portfolioverwaltung auf Feeder-Ebene vergleichsweise stark limitiert. Nämliches gilt für die Komplexität administrativer Tätigkeiten, insb der Fondsbuchhaltung, die sich im Wesentlichen auf Master-OGAW-Anteile beschränkt. Aufgrund der großen Abhängigkeit des Feeder-OGAW von seinem Master-OGAW ist jedoch die laufe...

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