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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 110 Inhalt der Vereinbarung zwischen den Abschlussprüfern von Master-OGAW und Feeder-OGAW

Markus Kellner

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 110:

Setzt Art. 27 und 28 der Richtlinie 2010/44/EU um.

EB zu § 110 Abs 1:

Setzt Art. 27 Abs. 1 der Richtlinie 2010/44/EU um.

EB zu § 110 Abs 2:

Setzt Art. 27 Abs. 2 der Richtlinie 2010/44/EU um.

EB zu § 110 Abs 3:

Setzt Art. 27 Abs. 3 der Richtlinie 2010/44/EU um.

EB zu § 110 Abs 4:

Setzt Art. 28 Abs. 1 der Richtlinie 2010/44/EU um. Die Vereinbarung über den Informationsaustausch zwischen den Abschlussprüfern des Master-OGAW und des Feeder-OGAW soll es dem Wirtschaftsprüfer des Feeder-OGAW ermöglichen, alle relevanten Informationen und Dokumente zu erhalten, die er benötigt, um seine Verpflichtungen zu erfüllen. Angesichts der besonderen Merkmale dieser Vereinbarung hat sie die gleichen von den Artikeln 3 und 4 der Rom I-Verordnung abweichenden Kollisionsnormen vorsehen wie die Vereinbarung zwischen Master-OGAW und Feeder-OGAW (so auch Erwägungsgrund 17 der Richtlinie 2010/44/EU).

EB zu § 110 Abs 5:

Setzt Art. 28 Abs. 2 der Richtlinie 2010/44/EU um.

Normenüberblick zu § 110 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
Europarechtliche Grundlagen
Art 27, 28 Master-Feeder-DRL
Parall...

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