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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Dokumentvorschau
Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 100 Aussetzung der Rücknahme, Auszahlung oder Zeichnung

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 100:

Setzt Art. 60 Abs. 3 und 4 der Richtlinie 2009/65/EG um.

EB zu § 100 Abs 1:

Setzt Art. 60 Abs. 3 der Richtlinie 2009/65/EG um.

EB zu § 100 Abs 2:

Stellt klar, dass der Feeder-OGAW die Rechte der Anteilinhaber nicht willkürlich hintertreiben oder blockieren darf (so auch Erwägungsgrund 13 der Richtlinie 2010/44/EU).

Normenüberblick zu § 100 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
Europarechtliche Grundlagen
Abs 1 = Art 60 Abs 3 OGAW-RL; Abs 2 = ErwGr 13 Master-Feeder-DRL (so zumindest die EB)
Parallel-§§ in Deutschland
Abs 1 = § 174 Abs 4
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

Übersicht


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I.
Verhältnis zur allgemeinen Fondssuspendierung
13
II.
Sonderaussetzungsmöglichkeiten des Feeder-OGAW (Abs 1)
47
III.
Einschränkung der Aussetzungsmöglichkeiten des Feeder-OGAW (Abs 2)
8, 9
IV.
Strafbestimmungen

I. Verhältnis zur allgemeinen Fondssuspendierung

1

Nach § 56 Abs 1 kann die Auszahlung des Rückgabepreises eines inländischen OGAW unter Anzeige an die FMA vorübergehend unterbleiben, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen...

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