InvFG | Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2016
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§ 91 Kontrahentenrisiko und Emittentenkonzentration
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77
EB zu § 91:
Setzt Art 43 der Richtlinie 2010/43/EU um. Ein funktionierendes Risikomanagement soll gewährleisten, dass die Verwaltungsgesellschaft die Anlagegrenzen, wie das Kontrahentenrisikolimit, einhalten. Deshalb werden Kriterien für die Berechnung des Kontrahentenrisikos festgelegt (Erwägungsgrund 26 der Richtlinie 2010/43/EU).
EB zu § 91 Abs 1:
Setzt Art. 43 Abs 1 und 2 1. Unterabs der Richtlinie 2010/43/EU um.
EB zu § 91 Abs 2:
Setzt Art. 43 Abs 2 2. Unterabs der Richtlinie 2010/43/EU um.
EB zu § 91 Abs 3:
Setzt Art 43 Abs 3 und 4 der Richtlinie 2010/43/EU um.
EB zu § 91 Abs 4:
Setzt Art 43 Abs 5 und 6 der Richtlinie 2010/43/EU um.
Literatur
Bösch, Derivate – Verstehen, anwenden und bewerten2 (2012); Fuchs, EMIR – Die neue Marktinfrastruktur für OTC-Derivate, ÖBA 2012, 520; Fuchs/Kammel, Derivate im österreichischen Recht – Ausgewählte vertrags- und aufsichtsrechtliche Aspekte, ÖBA 2010, 598; Kammel, Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIFMG) & Co. – Eine erste Bestandsaufnahme, ÖBA 2013, 483; Lowis, Bewertung des Kontrahentenrisikos bei OTC-Derivaten (2002).
Normenüberblick zu § 91 InvFG
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