InvFG | Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2016
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§ 85 Risikomanagementverfahren
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77
EB zu § 85:
Setzt Art. 51 Abs 1 der Richtlinie 2009/65/EG um.
Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2014/70
EB zu § 85 Abs 1 und 3:
Damit wird der durch die Richtlinie 2013/14/EU geänderte Art. 51 der Richtlinie 2009/65/EG umgesetzt.
Zur Verbesserung der Qualität der für OGAW erworbenen Vermögenswerte sowie zum Schutz der Anleger soll von den Verwaltungs- und Investmentgesellschaften verlangt werden, dass sie sich bei der Bewertung der mit der Veranlagung verbundenen Risken nicht ausschließlich und automatisch auf Ratings von Ratingagenturen stützen und sie als einzigen Parameter verwenden.
Normenüberblick zu § 85 InvFG
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Vorläufer-§§ im InvFG 1993 | § 21 Abs 2 | |||
Europarechtliche Grundlagen | Art 51 Abs 1 | |||
Parallel-§§ in Deutschland | §§ 29, 30 KAGB iVm dKAVerOV und dDerivateV | |||
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen? | Ja | ☐ | Nein | ☒ |
Literatur
Bösch, Derivate – Verstehen, anwenden und bewerten2 (2012); Claessens/Embrechts, Sovereign Ratings and Transfer Risk External versus Internal Ratings (March 6, 2003), Fuchs/Kammel, Derivate im österreichischen Recht – Ausgewählte vertrags- und aufsichtsrechtliche Aspekte, ÖBA 2010, 598; Kammel, Alternative Inve...