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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Dokumentvorschau
Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 79 Ausnahmen und Abweichen von den Veranlagungsgrenzen

Christoph Leitgeb

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 79:

Setzt Art. 57 Abs. 1 1. Unterabs. und Abs. 2 der Richtlinie 2009/65/EG um.

EB zu § 79 Abs 3:

Entspricht § 20 Abs. 6 InvFG 1993 und soll Rechtssicherheit garantieren. Schäden für das Fondsvermögen oder die Anleger können über schadenersatzrechtliche Ansprüche ausgeglichen werden.

EB zu § 79 Abs 4:

In diesen Fällen steht nicht länger die Veranlagung des Fondsvermögens im Vordergrund, sondern dessen – möglichst rasche – Rücklösung in Barmittel, bzw. Übertragung auf einen anderen OGAW.

Normenüberblick zu § 79 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
Abs 1 und 2 = § 20 Abs 7; Abs 3 = § 20 Abs 6
Europarechtliche Grundlagen
Art 57 Abs 1 Unterabs 1 und Abs 2
Parallel-§§ in Deutschland
§ 211
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

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