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Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 2 Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW)

Iris Leixner

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 2:

Setzt Art. 1 Abs. 2 und Abs. 3 erster Unterabsatz der Richtlinie 2009/65/EG um. Der OGAW ist der zentrale Regelungsgegenstand dieses Bundesgesetzes; daher wird er grundsätzlich vor den übrigen Begriffen in einer eigenen Bestimmung definiert. Die Definition folgt den Vorgaben der Richtlinie. Der Begriff des Kapitalanlagefonds wurde aus dem InvFG 1993 als Überbegriff für OGAW in Form von Sondervermögen und die im 3. Teil dieses Bundesgesetzes geregelten nicht harmonisierten Investmentfonds in Form von Sondervermögen übernommen. Um Missverständnisse auszuschließen, wurde von einer Verwendung im Rahmen der Regelung über EU-rechtlich harmonisierte Investmentfonds und von der Richtlinie 2009/65/EG als gleichwertig einzustufende Rechtskonstrukte (Investmentgesellschaft) abgesehen, da Begriff und Definition des Kapitalanlagefonds iSd InvFG 1993 über die Richtlinie 2009/65/EG (sowie über die Vorgänger-Richtlinie 85/611/EWG) hinausgeht (Kammel in Macher et al, InvFG-Komm 2008, § 1 Rz 8) und im übrigen im Hinblick auf die nicht EU-rechtlich harmonisierten Fonds keinen Auffangtat...

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