InvFG | Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2016
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S. XLIIIBenutzerhinweise
Die Fassungszeile unmittelbar unterhalb der Wiedergabe des Gesetzestextes verweist auf die letzte Novellierung der jeweiligen Bestimmung.
Auf die Wiedergabe des Gesetzestextes folgt ein Abdruck der Erläuternden Bemerkungen zu allen Regierungsvorlagen, die den jeweiligen Paragraphen novelliert haben. Die Erläuternden Bemerkungen werden beginnend mit jenen zur Stammfassung chronologisch wiedergegeben.
Auf die Erläuternden Bemerkungen folgt der Normenüberblick. Paragraphen ohne nähere Bezeichnung im Feld „Vorläufer-§§“ sind solche des InvFG 1993, im Feld „Parallel-§§ in Deutschland“ solche des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB); auf Parallelbestimmungen des deutschen Rechts in anderen Gesetzen als dem KAGB wird grundsätzlich nicht hingewiesen. Artikelangaben ohne nähere Bezeichnung im Feld „Europarechtliche Grundlagen“ sind solche der OGAW-IV-RL 2009/65/EG idF OGAW-V-RL 2014/91/EU. Das Zeichen „=“ zeigt die ungefähre normative Entsprechung an. Als „Von OGAW-V-Umsetzung betroffen?“ sind alle Paragraphen gekennzeichnet, die das BGBl I 2015/115 novelliert hat, gleichviel, ob die jeweilige Änderung auf Vorgaben in der OGAW-V-RL 2014/91/EU zurückzuführen ist oder auf...