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Familien-GmbH als „Selbstbedienungsladen“ für Gesellschafter
Die abgabenrechtliche Beurteilung von Verträgen zwischen Gesellschaften mit ihren Gesellschaftern hat - insbesondere unter dem Aspekt verdeckter Ausschüttungen - in den letzten Jahren vermehrt Eingang in Judikatur und Literatur gefunden. Im streitgegenständlichen Fall finanzierte der de facto dominierende Gesellschafter einer Familien-GmbH private Ausgaben und somit letztlich seinen Lebensunterhalt über das Verrechnungskonto, das folglich hohe Entnahmen und Negativstände aufwies. Da diese Entnahmen auf keinem fremdüblichen Darlehensvertrag beruhten, wurden die offenen Forderungen der Gesellschaft an den Gesellschafter als verdeckte Ausschüttung gewertet.
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, VwGH-Beschwerde unter
2012/15/0177 anhängig
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1. Der Fall
Eine GmbH betrieb einen Tennis- und Freizeitpark. Sie ermittelt ihren Gewinn nach einem...