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VwGH: Energieabgabenrückvergütung steht Dienstleistungsbetrieben auch für den Monat Jänner 2011 zu
(A. B.) Der UFS hat, beginnend mit der Entscheidung vom , RV/0188-I/12, in einer weitaus überwiegenden Anzahl von Fällen die Ansicht vertreten, dass die Energieabgabenvergütung den Dienstleistungsbetrieben mangels Erfüllung des Gesetzesvorbehalts (zeitgerechte Genehmigung durch die Europäische Kommission) auch noch für den Monat Jänner 2011 zu gewähren ist. Gegen die zitierte Entscheidung sowie gegen eine große Anzahl von weiteren Entscheidungen des UFS wurde von den Finanzämtern Beschwerde an den VwGH erhoben.
Der VwGH hat nunmehr seine – bereits am ergangene – Entscheidung zur ersten Amtsbeschwerde (betreffend -I/12; siehe auch UFSjournal 2012, 300) zugestellt. Die Beschwerde des Finanzamts wurde als unbegründet abgewiesen ( 2012/17/0175).