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BFGjournal 10, Oktober 2012, Seite 380

Sind Wandvertäfelungen eines ruhenden, aber voll funktionsfähigen Hotelbetriebs eine Betriebsvorrichtung?

Hedwig Bavenek-Weber

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Sind Wandvertäfelungen eines ruhenden, aber voll funktionsfähigen Hotelbetriebs eine Betriebsvorrichtung?

1. Der Fall

Im September 2006 erwarb die XX-GmbH ein Grundstück samt darauf errichtetem Hotelgebäude und Inventar um einen Kaufpreis von 450.000 Euro. Davon entfielen 373.500 Euro auf das Grundstück und 76.500 Euro auf das mitverkaufte Inventar laut Inventarliste. Nach dem Kaufvertrag hatte der Verkäufer gemäß § 6 Abs. 2 UStG zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren und über die Lieferung des Liegenschaftsvermögens und des mitverkauften Inventars unmittelbar nach Rechtskraft dieses Vertrags eine zum Vorsteuerabzug gemäß § 12 UStG berechtigende Rechnung gemäß § 11 UStG auszustel...

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