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Bemessungsgrundlage der Vergleichsgebühr
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Bemessungsgrundlage der Vergleichsgebühr | |
RV/2464-W/10 |
1. Der Fall
Eine notarielle Vereinbarung zwischen Ehegatten, deren Hintergrund die durch den Ehemann vorgenommene häusliche Trennung war, hatte das Ziel, die wechselseitigen familien- und unterhaltsrechtlichen Beziehungen der Vertragsteile zueinander zu regeln, die auch für den Fall der späteren Scheidung der Ehe gelten sollten. Geregelt wurden das Obsorge- und Besuchsrecht für die drei minderjährigen Kinder, der Kindesunterhalt und die Unterhaltsleistung an die Ehegattin, wobei festgehalten wurde, dass die Ehegattin ein laufendes Eigeneinkommen aus einer Beschäftigung beim Ehemann bezieht. Der Ehemann verpflichtete sich, ohne Anrechnung auf den laufenden Ehegattenunterhalt Naturalleistungen an seine Ehegattin zu erbringen, nämlich die Zahlung der Leasingrate für den PKW einschließlich Treibstoff- und Versicherungskosten (nach Ablauf der Leasingzeit ist der Ehemann verpflichtet, entweder den Restkaufpreis zu bezahlen oder der Ehegattin einen neuen gleichwertigen PKW zur Verfügung zu stellen); weiter verpflichtete er sich zur Zahlung der Versicherungsprämie für die Krankenzusatzversicherung, der Gebühren für das Mobi...