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SWK 20-21, 20. Juli 2019, Seite 900

Automatische Einkommensteuervorauszahlung mit SEPA

In der VO BGBl II 2019/179 ist die Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens geregelt: (Nur) Einkommensteuervorauszahlungen können ab mit SEPA-Lastschriftmandat automatisch vom Konto abgebucht werden. Das Mandat kann direkt über FinanzOnline erteilt werden. Zu den Voraussetzungen siehe § 5 Abs 1 VO BGBl II 2019/179.

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